Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung von Dienstleistungen einschliesslich Kauf, Miete und aller Service- und Beratungsleistungen durch die Holag AG (nachfolgend: Holag). Zur besseren Verständlichkeit unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sprechen wir im Folgenden ausschliesslich vom Kunden und verzichten auf die Verwendung der weiblichen Form. Kundinnen sind immer mitgemeint.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen Holag und ihren Kunden.
«Kunde» bezieht sich auf jede natürliche oder juristische Person, die die Leistungen für kommerzielle oder nicht-kommerzielle Zwecke nutzt.
Von diesen AGB abweichende Individualvereinbarungen bedürfen dem Nachweis durch Text.
Allgemeine Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen eines Kunden gelten nur, sofern Holag diesen schriftlich zugestimmt hat.
Holag behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder durch Text mitgeteilt und gelten als angenommen, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung widerspricht.
Bei allfälligen Widersprüchen zwischen Individualvereinbarungen und den AGB gehen die Individualvereinbarungen vor.
2.1.1 Angebot
Alle von Holag erstellten Offertunterlagen bleiben in deren Eigentum und dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht oder kommerziell genutzt werden.
Durch Holag abgegebene Offerten haben eine Gültigkeit von 30 Tagen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Vertragsannahme durch den Kunden erfolgt mittels Auftragsbestätigung.
Bedarf die Erstellung des Angebots eines erhöhten Analyse- und Diagnoseaufwands, werden die entsprechenden Kosten dem Kunden unabhängig vom Zustandekommen eines Miet- oder Kaufvertrages in Rechnung gestellt. Der Kunde wird vorgängig über die Modalitäten und Tarife informiert.
2.1.2 Mehraufwand
Kommt es zu unnötigen Wartezeiten oder Mehraufwand wegen Abwesenheiten des Kunden, unmöglicher Zufahrt, nicht passender, versperrter oder schwer zugänglicher Installationsmöglichkeit werden diese durch Holag rapportiert und separat in Rechnung gestellt.
2.1.3 Haftung von Holag
Die Haftung von Holag ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht. Insbesondere ist die Haftung für Schäden, die auf unsachgemässe Verwendung und/oder Betrieb, Bedienungs- und/oder Installationsfehlern, mangelhafte Wartung und/oder Nichteinhaltung der Betriebsanweisung durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen ist, ausgeschlossen.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Fälle, bei denen sich Holag zur Ausführung der Leistungen Dritter bedient.
2.1.4 Emissionsverminderung
Die im Rahmen der Miete einer mobilen Pellet-Heizung entstandenen Reduktionsleistungen zur Emissionsverminderung im Inland (CO2-Kompensationen) werden gegenüber Holag von der Stiftung Klik für Klimaschutz und CO2-Kompensation beglichen. Der ökologische Mehrwert wird dem Kunden nicht abgegolten, noch wird er doppelt angerechnet. Für entstandene Reduktionsleistungen zur Emissionsverminderung im Ausland hat der Kunde für die Geltendmachung der Kompensation Rücksprache mit Holag zu halten und von ihr genehmigen zu lassen; jegliche Kompensation wird vorher von Holag geprüft.
Die Mietdauer wird in Tagen bemessen und richtet sich nach der vereinbarten Überlassungsdauer. Mietverträge werden grundsätzlich auf bestimmte Zeit (befristet) abgeschlossen. Die Mindestmietzeit beträgt 3 Tage.
Das Eigentum an der Mietsache mit all ihren Bestandteilen verbleibt während der gesamten Mietdauer bei Holag.
Der Kunde hat die Mietgegenstände sorgfältig zu gebrauchen. Er darf die Gegenstände nicht für andere als die vertraglich vorgesehenen Zwecke verwenden. Der Kunde haftet für Verlust und Beschädigungen während der Mietdauer. Die Mietgegenstände werden in der Regel zu 80 % des Neupreises dem Kunden in Rechnung gestellt. Werden Transportschäden festgestellt, hat der Mieter vom Frachtführer eine Bestandsaufnahme zu veranlassen.
Holag hat das Recht, die Mietgegenstände jederzeit zu besichtigen und zu überprüfen bzw. durch Dritte besichtigen und überprüfen zu lassen. Die Weitergabe an Dritte und das Verbringen der Mietgegenstände an einen anderen als den vertraglich vorgesehenen Ort ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch Holag zulässig.
Holag beliefert zum Betrieb der Mietsache den Kunden mit dem dazugehörigen Verbrauchsmaterial. Die Kosten für Betriebsstunden und Verbrauchsmaterial (Pellets) werden dem Kunden nebst der Miete in Rechnung gestellt. Die Versorgung und Kosten für den Strom zum Betrieb der Mietsache übernimmt der Kunde selbst.
Dem Kunden steht nach dem Kauf eines Produktes kein Recht auf Rückgabe zu.
Sämtliche von Holag verkaufte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von Holag. Holag ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt jederzeit im Register eintragen zu lassen. Bis zur vollständigen Bezahlung hat der Kunde die Produkte sorgfältig zu gebrauchen und schädigende Einwirkungen zu unterlassen. Er darf die Produkte in dieser Zeit weder weiterveräussern noch auf irgendeine andere Weise obligatorisch oder dinglich darüber verfügen.
Die Gewährleistung auf alle Produkte richtet sich, soweit in diesen AGB oder sonst zwischen den Parteien nicht abweichend geregelt, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Verschleissteile sind von der Gewährleistung ausgenommen. Die Gewährleistung umfasst keine periodischen Wartungsarbeiten durch Holag. Sofern der Kunde während der Gewährleistungszeit die gekauften Produkte nicht wie vom Hersteller empfohlen wartet oder von Dritten warten lässt, ist Holag nicht verpflichtet, einen durch «mangelnde» Wartung auftretenden Schaden im Rahmen der Gewährleistungen unentgeltlich zu beheben.
Mit Vertragsschluss gehen Nutzen und Gefahr an den verkauften Produkten auf den Kunden über. Der Kunde muss die gekauften Produkte nach Übergabe bzw. Lieferung sorgfältig prüfen. Mängel und Abweichungen gegenüber der Bestellung sind mit einer Frist von 3 Tagen nach Übergabe bzw. Lieferung schriftlich zu rügen. Bei versteckten Mängeln beginnt die Rügefrist von 3 Tagen ab dem Zeitpunkt zu laufen, in dem die Mängel bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätten festgestellt werden können. Die Rüge muss auf jeden Fall innerhalb der Gewährleistungszeit erfolgen. Bei versäumter bzw. verspäteter Rüge sind allfällige Gewährleistungsansprüche verwirkt.
Bei rechtzeitiger Rüge und auch sonst gegebenen Gewährleistungsvoraussetzungen steht Holag das Wahlrecht zu, das mangelhafte Produkt unentgeltlich nachzubessern oder zu ersetzen. Der Kunde hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur dann ein Rücktrittsrecht, wenn er zuvor Holag erfolglos eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels gesetzt hat. Bei Vorliegen eines unerheblichen Mangels steht dem Kunden lediglich ein Preisminderungsrecht zu.
Sofern Holag für den Kunden eine Einzelanfertigung auf Anfrage erstellt, gelten die vorgenannten Bestimmungen zum Kauf analog, mit folgender Abweichung: Mit der Übergabe gehen Nutzen und Gefahr an der Einzelanfertigung auf den Kunden über. Ein unbedingtes Rücktrittsrecht (Art. 377 OR) steht dem Kunden nicht zu.
Bei Beurteilungen (z.B. Expertisen), Reparaturen, Wartungen und Leckortungen ausserhalb der Gewährleistung und auf Wunsch des Kunden erstellt Holag – für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen – Kostenvoranschläge, die als unverbindliche Richtpreise zu verstehen sind. Holag haftet nur, wenn ihr ein Verschulden nachgewiesen wird.
Der Preis für sämtliche Leistungen von Holag bestimmt sich gemäss dem Angebot respektive der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen Individualvereinbarung.
Eine Preisanpassung seitens Holag kann es nur geben, sofern ausserordentliche Umstände, die nicht vorausgesehen werden konnten oder die nach den von beiden Beteiligten angenommenen Voraussetzungen ausgeschlossen waren, vorliegen. Ferner steht in denselben Fällen Holag das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Vertragserfüllung ihr unzumutbar geworden ist oder eine Preisanpassung unverhältnismässig wäre.
Holag behält sich das Recht vor, im Bedarfsfall eine Bonitätsprüfung gemäss der Datenschutzerklärung von Holag zu machen.
Die Rechnung wird nach erbrachter Leistung zugesandt. Holag ist grundsätzlich berechtigt, Zwischenrechnungen zu stellen. Im Falle der Miete werden die Rechnungen monatlich zugesandt. Die Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde in Verzug. Er schuldet ab diesem Zeitpunkt einen Verzugszins von 5 % p.a. Kommt der Kunde seiner Pflicht zur termingerechten Zahlung nicht nach, kann Holag weitere Leistungen einstellen und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Kaufvertrag zurücktreten oder im Falle eines Mietvertrages kündigen. Holag behält sich ferner die Geltendmachung und Durchsetzung aller weiteren gesetzlichen oder vertraglichen Rechte vor.
Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. vorgezogener Recyclinggebühr (vRG) und Mehrwertsteuer (MWST) oder sonstige behördlichen Abgaben, sofern nicht anders angegeben.
Die Liefertermine richten sich grundsätzlich nach individueller Vereinbarung. Von Holag nicht zu vertretende Lieferhindernisse bzw. Lieferverzögerungen aufgrund von Betriebsstörungen, Arbeitskonflikten, Streiks, behördlichen Massnahmen, verspäteten oder fehlerhaften Zulieferungen, nicht betriebsfähigen Maschinen bzw. Produkten oder anderen vergleichbaren der rechtzeitigen Lieferung von Holag entgegenstehenden Umständen schieben die Fälligkeit der Lieferung bis zum Wegfall des entsprechenden Leistungshindernisses auf.
Der Umgang mit Personendaten erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden und anwendbaren Datenschutzgesetzen. Es wird diesbezüglich auf die Datenschutzerklärung von Holag verwiesen, welche auf deren Webseite abrufbar ist. Die Datenschutzerklärung kann jederzeit einseitig durch Holag angepasst werden, weshalb empfohlen wird, diese regelmässig zu konsultieren.
Soweit eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein sollten, werden diese durch Regelungen ersetzt, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG, Wiener Kaufrecht) und der Kollisionsnormen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Holag ist der Sitz von Holag. Holag ist jedoch auch berechtigt, ihre Forderungen am Sitz des Kunden geltend zu machen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle Verträge zwischen Holag AG (nachfolgend Holag) und dem Kunden, die die Nutzung jeglicher von Holag zur Verfügung gestellten Software (nachfolgend «Software») betreffen. Zur besseren Verständlichkeit unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sprechen wir im Folgenden ausschliesslich vom Kunden und verzichten auf die Verwendung der weiblichen Form. Kundinnen sind immer mitgemeint.
«Kunde» bezieht sich auf jede natürliche oder juristische Person, die die Software für kommerzielle oder nicht-kommerzielle Zwecke nutzt.
Von diesen AGB abweichende Individualvereinbarungen bedürfen dem Nachweis durch Text.
Allgemeine Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen eines Kunden gelten nur, sofern Holag diesen schriftlich zugestimmt hat.
Holag behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder durch Text mitgeteilt und gelten als angenommen, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung widerspricht.
Bei allfälligen Widersprüchen zwischen Individualvereinbarungen und den AGB gehen die Individualvereinbarungen vor.
Holag gewährt dem Kunden eine nicht-exklusive, nicht-übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software gemäss den Bestimmungen dieser AGB.
Der Kunde erhält Zugang zur Software über einen sicheren Login.
Der Kunde ist verantwortlich für die Wahrung der Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten und haftet für jeglichen Missbrauch, der aus der Weitergabe dieser Informationen resultiert.
Der Preis für sämtliche Leistungen von Holag bestimmt sich gemäss dem Angebot respektive der Auftragsbestätigung oder der individuellen Vereinbarung.
Eine Preisanpassung seitens Holag kann es nur geben, sofern ausserordentliche Umstände, die nicht vorausgesehen werden konnten oder die nach den von beiden Beteiligten angenommenen Voraussetzungen ausgeschlossen waren, vorliegen. Ferner steht in denselben Fällen Holag das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Vertragserfüllung ihr unzumutbar geworden ist oder eine Preisanpassung unverhältnismässig wäre.
Holag behält sich das Recht vor, im Bedarfsfall eine Bonitätsprüfung gemäss der Datenschutzerklärung von Holag zu machen.
Die Rechnung wird nach erbrachter Leistung zugesandt. Im Falle von Software as a Service-Leistungen (SaaS) von Holag werden die Rechnungen in wiederkehrenden zeitlichen Abständen zugesandt. Die Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde in Verzug. Er schuldet ab diesem Zeitpunkt einen Verzugszins von 5 % p.a. Kommt der Kunde seiner Pflicht zur termingerechten Zahlung nicht nach, kann Holag weitere Leistungen einstellen und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Kaufvertrag zurücktreten oder im Falle eines Mietvertrages kündigen. Holag behält sich ferner die Geltendmachung und Durchsetzung aller weiteren gesetzlichen oder vertraglichen Rechte vor.
Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer (MWST) oder sonstige behördliche Abgaben, sofern nicht anders angegeben.
Holag gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen so funktioniert, wie in der Dokumentation beschrieben. Es ist jedoch nicht möglich, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschliessen. Zudem wird der Funktionsumfang, der dem Kunden zur Verfügung steht, durch die Zugriffsberechtigung auf die Software beeinflusst. Eine über diesen Rahmen hinausgehende Beschaffenheit der Software bzw. ein weiterer Funktionsumfang ist nicht geschuldet.
Fehler in von Holag erstellter Software (d.h. Abweichungen vom gewährten Funktionsumfang) werden innerhalb angemessener Frist von Holag unentgeltlich beseitigt, sofern der Fehler reproduzierbar ist. Dabei kann Holag nach eigener Wahl entweder nachbessern oder Ersatz liefern, insbesondere eine neue Version der Software zur Verfügung stellen. Holag steht es jedoch auch frei, eine alternative Lösung zur fehlerhaften Funktion zu liefern, welche dem Kunden die vertragsgemässe Nutzung erlaubt.
Holag weist darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, welche ausserhalb des Einflussbereichs von Holag liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten (z.B. von Dritten, welche nicht im Auftrag von Holag handeln), von Holag nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von Holag erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemässheit der erbrachten Leistungen.
Im Falle von SaaS-Produkten und unter Gewährleistung einer stabilen kundenseitigen Internetverbindung überwacht Holag diese 5 Tage pro Woche, 8 Stunden am Tag. Die Systemverfügbarkeit am Übergabepunkt beträgt 99.5 % im Jahresdurchschnitt. Als massgebliche Ausfallzeit gilt der Zeitraum von der Bestätigung des Eingangs der Störungsmeldung durch Holag bis zur Behebung der Störung. Nicht als Ausfallzeit gelten Störungen auf der Verbindungsstrecke zwischen dem Kunden und dem Übergabepunkt, von Holag mit einer Frist von 1 Tag vorangekündigte Wartungsarbeiten, sowie Störungsbehebungen durch Gründe, die Holag nicht zu vertreten hat. Störungen der Systemverfügbarkeit sind Holag unverzüglich zu melden. Der Eingang der Störungsmeldung wird von Holag bestätigt. Die Prüfung der Störung erfolgt zu Beginn des der Störungsmeldung folgenden Werktags.
Bei unentgeltlichen SaaS-Produkten hat der Kunde keinen Anspruch darauf, dass diese ihm dauerhaft, ununterbrochen, zeitgerecht, sicher und/oder fehlerfrei zur Verfügung stehen. Holag übernimmt auch keine Gewährleistung dafür, dass die unentgeltlichen Produkte die Anforderungen und Erwartungen des Kunden erfüllen. Gleichwohl wird Holag bei Störungen der Systemverfügbarkeit technischen Support nach möglicher Kapazität erbringen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt im Falle eines Kaufes 7 Tage und beginnt mit Erhalt resp. Zugriff. Zur Wahrung der Mängelrechte hat der Kunde die Software und die Updates unmittelbar nach Erhalt des Zugriffes zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich und in nachvollziehbarer Form umgehend zu rügen. Ein Mangel liegt vor, wenn die Software die in der Vertragsbestätigung angegebenen Funktionen nachweisbar nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software nicht möglich oder unzumutbar ist.
Soweit ein Schaden nicht grobfahrlässig oder absichtlich verursacht worden ist, wird jegliche Haftung seitens Holag und ihrer Hilfspersonen für unmittelbaren oder mittelbaren Schaden wegbedungen, soweit dem Kunden eine Haftung nicht ausdrücklich zugesichert wird oder eine solche gesetzlich unabdingbar ist; insbesondere übernimmt Holag keine Gewährleistung für die fehlerfreie Funktion von Drittanbieter-Software, auch dann nicht, wenn Holag diese Software betreibt (z.B. Programme zum Betrieb der Server).
Bei unentgeltlichen Software-Produkten ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.
Holag stellt dem Kunden technischen Support zur Verfügung, dessen Umfang und Verfügbarkeit in einem separaten Servicevertrag geregelt wird.
Updates und Wartungsarbeiten zur Instandhaltung der ursprünglich vereinbarten Funktionen sind Teil der Leistung. Darunter fallen solche Updates nicht, die Erweiterungen der Funktionalität der Software darstellen; diese werden als eigene Software im Sinne dieser AGB betrachtet und können entgeltlich vom Kunden dazu erworben werden.
Für alle Fälle des Supports, der Wartung und Updates muss eine stabile Internetverbindung vom Kunden gewährleistet sein.
Beide Parteien verpflichten sich zur Wahrung der Vertraulichkeit aller im Rahmen der Nutzung der Software erhaltenen Informationen.
Der Umgang mit Personendaten erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden und anwendbaren Datenschutzgesetzen. Es wird diesbezüglich auf die Datenschutzerklärung von Holag verwiesen, welche auf deren Webseite abrufbar ist. Die Datenschutzerklärung kann jederzeit einseitig durch Holag angepasst werden, weshalb empfohlen wird, diese regelmässig zu konsultieren.
Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschliesslich vertragsgemäss zu benutzen, diese weder zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu reverse engineeren, zu vervielfältigen, an Dritte weiterzugeben noch in einer anderen Applikation zu verwenden. Ferner anerkennt der Kunde das alleinige Urheberrecht sowie die Marken und sonstigen Schutzrechte von Holag an der Software.
Alle Ansprüche des Kunden (z.B. Gewährleistung und Instandhaltung), welche sich aus diesen AGB ergeben, kann der Kunde nur geltend machen, wenn er die Software in einem unmodifizierten Zustand nutzt und keine Änderungen an der Software als solcher vornimmt und keine Module, Plugins, Erweiterungen oder Modifikationen Dritter nutzt.
Ein SaaS-Produkt von Holag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen schriftlich gekündigt werden. Ebenso endet der Vertrag im Falle einer Miete eines physischen Produktes von Holag inklusive einer Software mit der Rückgabe des Mietgeräts.
Bei Vertragsbeendigung muss der Kunde jegliche Nutzung der Software einstellen und alle Kopien der Software löschen oder an Holag zurückgeben.
Soweit eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein sollten, werden diese durch Regelungen ersetzt, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG, Wiener Kaufrecht) und der Kollisionsnormen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Holag ist der Sitz von Holag. Holag ist jedoch auch berechtigt, ihre Forderungen am Sitz des Kunden geltend zu machen.
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