Allgemeine Geschäftsbedingungen

HOLAG AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen einschliesslich Kauf, Miete und aller Service- und Beratungsleistungen durch die HOLAG AG.

Vorbemerkungen

Zur besseren Verständlichkeit unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sprechen wir im Folgenden ausschliesslich vom Kunden und verzichten auf die Verwendung der weiblichen Form. Kundinnen sind immer mitgemeint.

1. Allgemeine Bedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) sind Grundlage und Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge mit der HOLAG AG (nachfolgend HOLAG). Mit der Bestellung bzw. Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese Bedingungen (AGB).

Von diesen AGB abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Form und sind von beiden Vertragspartnern rechtsgültig zu unterzeichnen. Bei allfälligen Widersprüchen zwischen dem Auftrag (Vertrag) und den AGB gehen die vertraglichen Vereinbarungen vor. Erklärungen in Textform, die durch elektronische Medien übertragen oder festgehalten werden, sind der Schriftform dann gleichgestellt, wenn sie von beiden Parteien schriftlich bestätigt und rechtsgültig unterzeichnet sind. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.

2. Miet- und Verkaufsbedingungen

2.1 Angebot

Alle von Suter Romandie erstellten Offertunterlagen bleiben in deren Eigentum und dürfen ohne schriftlicher Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden, noch kommerziell genutzt werden. Die Gültigkeit der Angebote beträgt grundsätzlich 30 Tage ab Ausstellungsdatum.

Bedarf die Erstellung des Angebots eine erhöhten Analyse- und Diagnoseaufwand, werden die entsprechenden Kosten dem Kunden unabhängig vom Zustandekommen eines Auftrages in Rechnung gestellt. Der Kunde wird vorgängig über Modalitäten und Tarife informiert.

2.2 Mietdauer und Eigentum

Die Mietdauer wird, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, in Tagen bemessen und richtet sich nach der vereinbarten Überlassungsdauer.

Das Eigentum an der Mietsache mit all ihren Bestanteilen verbleibt während der gesamten Mietdauer bei HOLAG.

2.3 Diebstahl und Beschädigung

Der Kunde übernimmt die volle Haftung für Mietgeräte während der vereinbarten Mietdauer und haftet in vollem Umfang für allfällige Beschädigung und Diebstahl. Die Mietgeräte werden in der Regel zu 80 Prozent des Neupreises dem Kunden in Rechnung gestellt.

Werden Transportschäden festgestellt, hat der Mieter vom Frachtführer eine Bestandsaufnahme zu veranlassen.

2.4 Emissionsverminderungen

Die durch den Einsatz mobiler Holzpellet-Heizungen entstandenen Reduktionsleistungen zur Emissionsverminderung im Inland (CO2-Kompensationen) kommen der Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation zugute. Der ökologische Mehrwert kann nicht anderweitig abgegolten noch wird er doppelt angerechnet.

2.5 Preise

Der Preis für die Miete oder den Gerätekauf sowie sämtliche weiteren Konditionen bestimmen sich gemäss Angebot respektive Auftragsbestätigung.

Allfällige Veränderungen an der Mietsache durch Umstellen etc. oder durch den Betrieb vor Ort verursachte Störungen, werden durch HOLAG rapportiert und gehen zu Lasten des Kunden. Kommt es zu unnötigen Wartezeiten oder Mehraufwand wegen Abwesenheiten des Kunden, unmöglicher Zufahrt, nicht passender, versperrter oder schwer zugänglicher Installationsmöglichkeit werden diese ebenfalls durch HOLAG rapportiert und separat in Rechnung gestellt.

2.6 Rechnungsstellung/Zahlung

Die Rechnung wird nach erbrachter Leistung zugesandt. HOLAG ist berechtigt, bei laufenden Aufträgen Akontorechnungen zu stellen. Die Höhe der Akontorechnungen richtet sich in der Regel nach den erbrachten Leistungen. Die Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde in Verzug. Er schuldet ab diesem Zeitpunkt einen Verzugszins von 5% p.a. Kommt der Kunde seiner Pflicht zur termingerechten Zahlung nicht nach, kann HOLAG weitere Leistungen einstellen und von der getroffenen Vereinbarung zurücktreten.

2.7 Gewährleistung Gerätekauf

Der Kunde hat die Ware bei Übergabe auf Mängel zu prüfen. Eine Mängelrüge muss unverzüglich nach der Übergabe der Geräte oder, wenn dies nicht möglich ist, innerhalb von 2 Tagen nach Übergabe der Geräte an HOLAG erfolgen. Für das Vorliegen der Mängel trägt der Kunde die Beweislast. Mängel sind vom Kunden genau zu bezeichnen. HOLAG ersetzt bei rechtzeitiger und begründeter Rüge die mangelhafte Ware kostenlos.

3. Haftung

Der Kunde hat Anspruch auf Ersatz von mittelbarem oder unmittelbarem Schaden, wenn grobfahrlässiges oder absichtlich fehlerhaftes Verhalten der HOLAG vorliegt. Bei Schäden infolge Ausfälle der Anlagen die u.a. durch unsachgemässe Verwendung, Montage, höhere Gewalt oder nachlässige Behandlung durch den Kunden oder Dritte entstehen, übernimmt HOLAG keine Haftung.

4. Datenschutz

HOLAG bearbeitet nur Daten, die für die Erbringung der Dienstleistungen, die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung, die betriebliche Sicherheit sowie die Rechnungsstellung benötigt werden. Wird eine Leistung von HOLAG gemeinsam mit Dritten erbracht, so kann HOLAG diesen Dritten Daten über den Kunden bekannt geben, insoweit dies für die Erbringung der Leistung notwendig ist. Im Rahmen der Bearbeitung von Personendaten, die für den Abschluss eines Vertrags notwendig sind, kann Suter Romandie den Behörden oder Unternehmen, die mit der Kreditauskunft oder dem Inkasso betraut sind, Daten übergeben, sofern dies zur Prüfung der Kreditwürdigkeit oder zur Geltendmachung von Forderungen erfolgt.

HOLAG darf Daten für Marketingzwecke bearbeiten. Der Kunde kann die Bearbeitung seiner Daten für Marketingzwecke mittels schriftlicher Mitteilung an HOLAG jederzeit untersagen.

5. Gerichtsstand

Unter Vorbehalt zwingender Gesetzesbestimmungen ist der ausschliessliche Gerichtsstand Hochdorf/LU. Alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien beurteilen sich ausschliesslich nach schweizerischem Recht.

Online Schadenmeldung

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